Der Park von Schloß Schönbrunn

Das Schloß Schönbrunn ist von einem weitläufigen Schloßpark umgeben, der mit einer Größe von ca. 160 Hektar ein wichtiges Naherholungsgebiet für die Wiener ist. Er beherbergt zahlreiche interessante Sehenswürdigkeiten und kann sowohl zu Fuß als auch im Rahmen von Sightseeing Rundfahrten im Fiaker oder mit der Schönbrunner Panoramabahn besichtigt werden.

Sehenswürdigkeiten im Schloßpark

Die wichtigsten Sehenswürdigkeiten im Schönbrunner Schloßpark sind der Neptunbrunnen und die Aussichtsplattform Gloriette in der Parkmitte, der Obeliskbrunnen und die Römische Ruine, das Palmenhaus und das Sonnenuhrhaus, der Irrgarten, der Kronprinzengarten und der Japanische Garten. Einen Besuch wert sind weiters das Taubenhaus und der "Schöne Brunnen", dem die Anlage von Schloß Schönbrunn ihren Namen verdankt.

Öffnungszeiten des Schloßparks

Der Schloßpark Schönbrunn ist (Stand 2012) vom 1. April bis zum 31. Oktober ab 6 Uhr morgens, vom 1. November bis zum 31. März ab 6:30 Uhr zugänglich. Die Schließzeit variiert je nach Saison zwischen 17:30 Uhr und 21:00 Uhr. Genauere Information zu den Öffnungszeiten des Schönbrunner Parks finden Sie hier. Beachten Sie bitte, daß das Mitnehmen von Hunden in den Schloßpark Schönbrunn nicht gestattet ist.

Schloßpark Rundfahrten

Sightseeing Rundfahrten im Schloßpark Schönbrunn sind sowohl per Fiakerkutsche als auch mit der Schönbrunner Panoramabahn möglich.

Mehr Information über den Schönbrunner Park?

Näheres zum Schloßpark Schönbrunn erfahren Sie bei Führungen durch den Park und bei Sightseeing Rundfahrten. Fragen beantworten wir auch unter .

Wichtige Information

Dies ist nicht die offizielle Webseite von Schloß Schönbrunn, sondern ein durch den Wiener Reiseveranstalter City Tours gestaltetes, unabhängiges Informationsportal. Nähere Informationen zum Betreiber dieser Webseite finden Sie in unserem Impressum.

Die Gloriette im Schloßpark Schönbrunn

Foto: A. Ehrlich | © City Tours GmbH

Der Schönbrunner Schloßpark

Foto: A. Ehrlich | © City Tours GmbH

Fotografieren im Schloß Schönbrunn?

Fotografieren im Schloß Schönbrunn ist ohne gesonderte Genehmigung durch die Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsges.m.b.H. nicht gestattet. Auf dem Areal von Schloßpark und Zoo darf man unter Einhaltung der Benützungsrichtlinien ohne Voranmeldung für private Zwecke fotografieren. Nicht gestattet ist jedoch, Fotografien vom Areal Schönbrunn über kommerzielle Bildagenturen zu vertreiben und zu verkaufen.